Staatsbürgerschaft, Ethnie, Nation

»Abgeschobene Nepalesin darf nach Deutschland zurück«, titelt der Mainstream freudig über den Akt angeblicher Humanität bundesdeutscher Behörden.

Dabei deckt dieser Skandal die Scheinheiligkeit der vorsintflutlichen Gesetzeslage auf. Ein Mädchen, in der BRD geboren, hier sechzehn Jahre sozialisiert, wird in ein ihr fremdes Land »zurückgeschickt«, zu dem sie höchstens noch sprachliche oder folkloristische Bindungen hat.

Inhumaner kann ein Staat nicht agieren, denn die erlaubte Rückkehr im Rahmen eines Austauschprogrammes ist ein Einzelfall. Der Protagonist kennt ein duzend derartige Beispiele in denen Betroffene aus Russland, der Ukraine oder Kasachstan kein derart Glück hatten.

Was die linksliberale Mischpoke in ihrer ideologischen Verblendung scheut, wie der Beelzebub das Weihwasser, ist eine Debatte um Staatsbürgerschaft, Ethnie und Nation.

Nicht jeder der einen deutschen Pass besitzt, ist Deutscher, aber gleichberechtigter Staatsbürger und als solcher Angehöriger einer Nation – man kann einen anderen Terminus dafür finden – die, wie das HRRDN oder die Habsburger Monarchie aus Angehörigen verschiedener Ethnien besteht.

Wenn man noch das Abstammungsrecht um das Geburtsrecht ergänzt, bei dem jeder in deutschen Landen Geborene automatisch das Staatsbürgerschaftrecht unauflöslich verliehen bekäme, wäre es niemals zu dem oben beschriebenen Fall gekommen.

Quellen: Abgeschobene Nepalesin darf nach Deutschland zurück.

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