3. Brief

Herr Graf!

Als ich Ihnen von dem Ursprung der Inquisition sprach und deren besondere Merkmale vorlegte, stützte ich mich fast einzig auf den Bericht, den der Ausschuß der Cortes zur Aufhebung dieses berühmten Instituts erstattet hat. Ich konnte Ihnen meine strenge Unparteilichkeit nicht deutlicher beweisen. Nimmt der Verteidiger des Beschuldigten seine Beweise aus dem Anklageakt her, so wird der Ankläger sich hoffentlich nicht zu beklagen haben.

Dermalen, mein Herr, will ich, um Sie mit dem Verfahren der Inquisition bekannt zu machen, Ihnen zuerst ein eben so wenig verdächtiges Zeugnis anführen; es rühret von einem Protestanten, einem Engländer und Mitglied der anglikanischen Kirche her, der in den Jahren 1786 und 1787 Spanien bereiste. Man kann wohl denken, daß, wenn er von der Inquisition redet, er dieselbe nicht schone; es ist daher von Nutzen, ihn zu hören, und alle seine Worte zu wägen.[1] „In geringer Entfernung von Sevilla steht ein Gebäude, dessen Form ihm besonders auffiel. Nach langem Fragen vernahm er von einem angesehenen Manne, seinem Begleiter, das Gebäude von so außerordentlicher Form heiße: el Quemadero;[2] dieser bat ihn, niemandem zu sagen, woher ihm diese Nachricht zugekommen sei. Eilig entfernte er sich von diesem Gebäude, das ihm die Einbildungskraft wie mit blutigen Flammen umgeben vorbildete. Den andern Tag sagte ihm ein Inquisitionsrichter, das Gebäude diene zum Scheiterhaufen für die Ketzer, und es seien nicht mehr als vier Jahre, daß dort ein Frauenzimmer diese Strafe erlitten habe. Dies sei eine Nonne gewesen, die sich verschiedene schändliche Handlungen und Meinungen habe zu Schulden kommen lassen.“

Wie viel Ungereimtes schon beim Anfang! Für’s erste, was will das heißen: ein zum Verbrennen der Ketzer bestimmtes Gebäude? Ein solches Gebäude müßte ja beim ersten Versuche selbst abbrennen und würde nur einmal gebraucht werden können. Ein Gebäude, das zum Scheiterhaufen dient, ist das tollste Zeug von der Welt. Auch ist im höchsten Grade lächerlich, daß dem reisenden Engländer empfohlen ward, Stillschweigen zu beobachten. Ein Geheimnis machen aus einem öffentlichen Platze, der zu Hinrichtungen durch Feuer bestimmt ist! Doch das sind die Albernheiten, womit sich Europa abspeisen ließ. Ich zweifle übrigens keinen Augenblick, daß spanischer Ernst bei dieser Gelegenheit sich über die Leichtgläubigkeit des Protestanten habe lustig machen wollen. Ein scherzender Sevillianer mag wohl gesagt haben: „Sehen Sie dieses Gebäude, dort verbrennt man die Ketzer in größter Stille; aber lassen Sie, um Gottes Willen, nichts davon laut werden, sonst würden Sie mich ins Verderben stürzen.“

Allerliebst ist noch, daß der Reisende von dem Que-madero gleichsam wie von einem Kaffeerost spricht, der alle Tage in Bewegung ist. Seine Einbildungskraft (das ist genau richtig) stellt ihm den Ort wie von blutigen Flammen umgeben dar. Man sollte denken, es sei ein Schlachthaus in der Mitte eines immer brennenden Scheiterhaufens. Und dennoch ist hier seit vier Jahren niemand mehr hingerichtet worden; wer war aber das Schlachtopfer? Eine Nonne, die sich verschiedene schändliche Handlungen und Meinungen hatte zu Schulden kommen lassen.

Gibts denn ein Land, wo dergleichen Verbrecher nicht bestraft werden? Der gute Geistliche fand es nicht dienlich, sich über Einzelheiten auszulassen; seine Ausdrücke aber sind einer vieldeutigen Erklärung fähig, und es ist lächerlich zu hören, wie er bekräftigt, dieser Ort sei zum Verbrennen der Ketzer bestimmt, und gleich darauf zum Beweise eine Hinrichtung anführt, nicht von einem Ketzer, sondern von einem Ungeheuer.

In einigen Gegenden Europas, wo man sehr klug ist, sehr gesittet, und sehr gut verwaltet, wird der Brandstifter eines bewohnten Hauses selbst auch verbrannt, und jeder sagt: „Er hat es wohl verdient.“ Glauben Sie, mein Herr, daß ein Mensch, der mehrerer theoretischer und praktischer Schandtaten schuldig ist, wie Sie dergleichen sich denken können, weniger strafbar sei, als ein Brandstifter?

Ich kann zudem nicht einsehen, warum der Name der Todesstrafe, den man einer Richtstätte beilegt, etwas schrecklicheres sein soll, als der gewöhnliche Name dieses Ortes, noch warum es, zum Beispiel, für das alte Frankreich entehrend gewesen wäre, den Pariser Richtplatz die Räderstätte zu nennen.

Laßt uns nunmehr die Geschichte eines „entsetzlichen Auto-da-fe“ hören, welches kurz vor der angeführten Reise statt fand:

„Ein Bettler, namens Ignazio Rodriguez, ward vor das Inquisitionsgericht gestellt, weil er Liebestränke ausgeteilt hatte, deren Bestandteile zu bezeichnen die Ehrbarkeit nicht gestattet. Beim Darreichen dieses lächerlichen Mittels sprach er einige Worte der Geisterbeschwörung aus; es war erwiesen, daß das Pulver an Personen jeden Ranges war gegeben worden. Rodriguez hatte zwei Mitschuldige, die ebenfalls vor Gericht gestellt worden waren (Juliana Lopez und Angela Barrios). Einer von beiden, die ums Leben bat, ward geantwortet, die Inquisition pflege nicht zum Tode zu verurteilen. Rodriguez ward verurteilt, auf einem Esel sitzend durch die Straßen von Madrid geführt und gepeitscht zu werden. Man legte ihm dazu einige Religionsübungen auf und verwies ihn auf fünf Jahre aus der Hauptstadt. Die Verlesung dieses Urteils ward oft durch lautes Gelächter unterbrochen und der Bettler selbst lachte mit.
Wirklich ward der Schuldige in den Straßen herumgeführt, aber nicht gepeitscht; unter Weges bot man ihm zur Erfrischung Wein und Biskuite an.“[3]

Ich halte es für unmöglich, etwas Gelinderes, etwas Menschlicheres zu denken. Könnte man dem Tribunal etwas vorwerfen, so wäre es übermäßige Nachsicht; denn, wenn man die Worte des Reisenden wohl erwägt, dann wird man finden, daß die Bestandteile des von Rodriguez gebrauten Tranks ihn anderwärts überall an den Pranger, zur Galeere und sogar an den Galgen hätten bringen mögen.

Dem ungeachtet ist der englische Tadler nicht zufrieden. „Dies Vergehen, sagt er, war weit unter der Würde des Tribunals, es wäre besser gewesen, den Elenden durch den untersten Gerichtsdiener in der Stille zu bestrafen.“

Herr Townsend kann ohne Zweifel ein Mann von vielem Verstände gewesen sein, oder auch noch sein; allein gegen National- und vorzüglich gegen religiöse Vorurteile wird der Verstand vergeblich angewendet.Es sieht sehr sonderbar aus, daß ein Mann es übernimmt, das peinliche Rechtsverfahren einer erlauchten Nation scharf zu tadeln, der selbst zu heimlichen Bestrafungen rät. Hätte die Inquisition in der Stille nur einen einzigen Peitschenhieb geben lassen, so würde der Reisende gewiß eine große Abhandlung über diese Grausamkeit geschrieben, und seine Reisen mit einem schönen Kupferstich geziert haben, worauf man ein paar derbe Henkersknechte den Unglücklichen mit Peitschenhieben zerfleischen, im Hintergrunde einen scheußlichen Kerker, im Vordergrunde einige Dominikaner erblickt haben würde.

Wie ziemt es einem reisenden Fremden ohne alle Sachkenntnis darüber zu befinden, was ein hohes spanisches Tribunal, je nachdem es die Natur der Verbrechen erfordert, verheimlichen oder bekannt machen soll? In Spanien, eben so wie anderwärts, weiß man vermutlich, was man verdecken, und was man dem Publikum zeigen muß.

Was dieser Schriftsteller sonst noch dem Inquisitionstribunal vorwirft, ist noch weniger gegründet. „Es kann, sagt er, alle diejenigen, die ihm beliebt zu berufen, vor sich erscheinen lassen, sie mitten in der Nacht überraschen, in ihrem Bette, usw.“

Meint unser Reisender die Zeugen, so bekennt er offenbar, daß er von der peinlichen Justiz gar keinen Begriff habe; denn wenn irgend etwas zur Ehre der Regierung gereichen, ihre Kraft und Unparteilichkeit deutlich beweisen kann, so ist es die ihren Gerichten verliehene Macht, einen jeden zur Ablegung des Zeugnisses sich vorführen zu lassen. Wir haben vor wenigen Jahren den Schatzkanzler in England genötigt gesehen, vor dem Strafgerichtshofe zu erscheinen, um dort zu zeugen; wir haben gesehen, wie er mit Fragen überfallen, durch das Verhör in die Enge getrieben und ziemlich in Verlegenheit gebracht wurde.[4] Damals würde unser Kritiker gewiß ausgerufen haben: „Hier kann das Tribunal nach Belieben alle diejenigen vor sich erscheinen lassen, die ihm zu berufen beliebt. O vortreffliches England! O heilige Freiheit!“

Ist aber von Spanien die Rede, dann ändern sich die Grundsätze, Recht wird Unrecht, und der nämliche Mann wird sagen: „Die Inquisition kann dort alle vor ihrem Gerichte erscheinen lassen, die ihr zu berufen beliebt. O verächtliches, unglückliches Spanien! O Übermaß von Despotismus und Ungerechtigkeit!“

Meint der Schriftsteller hingegen die Angeklagten, so macht er sich noch mehr lächerlich. Warum kann denn ein Angeklagter, wer immer er sei, nicht nach den Umständen berufen, oder festgenommen werden? Das wäre wohl ein sonderbares Privilegium, das diesen oder jenen vom Zugriff der Gerichte befreite. Am meisten aber verdrießet unsern Geistlichen, daß ein Angeklagter in der Nacht, und zwar in seinem Bette ergriffen werden könne. Unter allen Grausamkeiten der Inquisition ist keine, die ihn mehr empört. Es mag sein, daß in England ein Schuldner, oder wer eines geringen Vergehens halber strafbar ist, mitten in der Nacht und in seinem Bette nicht könne gefangen genommen werden; daß dieses aber der nämliche Fall mit einem Menschen sei, welcher eines Kapitalverbrechens bezichtigt wird, glaube ich durchaus nicht. Auf jeden Fall würde die Antwort genügen: desto schlimmer für England, und ich sehe nicht ein, warum Spanien in diesem Maße den Schlaf eines Verbrechers schonen müßte.

Wir haben so eben die Vorbereitungen zu dem schrecklichen Autodafe vom 9.Mai 1764 betrachtet, demzufolge ein ruchloser Verbrecher verurteilt ward, auf den Straßen von Madrid Biskuite zu essen und Wein zu trinken.

Nunmehr ist es dienlich, aus dem Munde eines Protestanten erzählen zu hören, mit welchen Worten der Großinquisitor dem Angeklagten das Urteil verkündigte, welches die Inquisition über ihn gefällt hatte.

„Mein Kind, sagte ihm der geweihte Henker, sogleich wird das Verzeichnis deiner Verbrechen und das Urteil dir vorgelesen werden, wodurch du sie abbüßen sollst. Wir sind immer nachsichtig, und die Inquisition ist mehr darauf bedacht zu bessern, als zu bestrafen. Möge das Gefühl der Gewissensbisse dich weit mehr betrüben, als die Strafe, so dir bevorsteht!“

Der Reisende fügt hinzu: „daß der vornehmste Adel und alle Hofdamen von der Marquise de Cogolludo, welche nach der Sitzung den Richtern und Beamten der Inquisition ein Fest gab, zu der Zeremonie wären eingeladen worden.“

Nach dieser Einzelheit würde man sich wundern, wenn das noch möglich wäre, den reisenden Prediger mit dieser Bemerkung schließen zu hören:

„Wenn der König, in der Absicht, dieses Tribunal aufzuheben, es in den Augen seiner Untertanen verächtlich machen wollte, hätte er es nicht besser anstellen können.“ Die wunderbare Vereinigung gesetzlicher Strenge mit der christlichen Liebe also, das Mitleiden des Volkes, welches jenem der Richter entspricht, die väterliche Ermahnung des Inquisitors, das einzig auf Besserung des Strafbaren gerichtete Urteil, die herannahende Strafe, die sich plötzlich in ein Gnadenfest verwandelt, das der hohe Adel mit den Richtern feiert; ein so sanftmütiges Rechtsverfahren, so merkwürdig, nur Spanien eigen, nichts von allem dem konnte den Zuschauer ansprechen, dessen Auge durch Nationalvorurteile durchaus verblendet war, und der nur einen Gegenstand und Grund der Verachtung in dem nämlichen Schauspiele erblickte, das ein Hindu oder Maho-metaner bewundert haben würde, sobald man es ihm begreiflich gemacht hätte.

Ich glaube, Herr Graf, daß dieses hinreichen werde, um Ihnen von dem Ursprung, der Natur, dem wahren Charakter und dem Verfahren der Inquisition einen richtigen Begriff mitzuteilen; es verdient gleichwohl noch große Aufmerksamkeit, daß dieses so sehr verleumdete Gericht in der Tat ein Tribunal der Billigkeit geworden, und in der Strafgerichtsbarkeit zum wenigsten eben so nötig ist, als in der zivilen.

Grotius hat von der Billigkeit eine sehr treffende Erklärung gegeben: ein Mittel zur Abhilfe, falls das Gesetz wegen seiner Allgemeinheit versagt. Nur ein großer Mann konnte diese Erklärung geben.

Der Mensch kann bloß allgemeine Gesetze machen, und eben deswegen sind sie ihrer Natur nach zum Teil ungerecht, weil sie nie alle Fälle umfassen können. Die Ausnahme von der Regel ist daher eben so gerecht, als die Regel selbst, und überall, wo gar keine Befreiung, keine Ausnahme, keine Milderung stattfindet, muß notwendig Verletzung eintreten; denn wenn das allgemeine Gewissen zunächst Ausnahmen gestattet, so sucht die individuelle Leidenschaft dieselben gleich allgemein zu machen, um das Gesetz zu unterdrücken.

In der Strafgerichtsbarkeit ist die Macht, nach Billigkeit zu handeln, gewöhnlich dem Souverän vorbehalten. Daher fließen die Begnadigungen, die Umwandlungen der Strafen, die Lettres de cachet statt gesetzlicher Verurteilungen, die ökonomischen Urteile, usw; allein jeder Beobachter weiß, daß nichts Gefährlicheres in der Welt ist, als wenn die souveräne Macht sich in die Verwaltung der Justiz mischet. Ich will den Souveränen bei Gott das herrliche Vorrecht der Begnadigung nicht abstreiten; sie müssen es aber, zur Vermeidung großer Nachteile, sehr sparsam gebrauchen; und ich bin der Meinung, daß alle Mal, wo nicht von Gnade im eigentlichen Sinne, sondern von einer gewissen Schonung, die sich nicht gut erklären läßt, die Rede ist, und vorzüglich bei Verbrechen wider die Religion oder die Volkssitten, die Macht zu mildern mit weit größerem Vorteile dem erleuchteten Gefühle eines Tribunals werde anvertraut werden, das seinem Wesen nach ein königliches und wegen der Eigenschaft der Richter ein priesterliches Gericht ist. Ich glaube sogar, es sei unmöglich, etwas Besseres zu ersinnen, als auf solche Weise das Öl der Barmherzigkeit auf die kreischenden Triebfedern des peinlichen Rechtsverfahrens zu gießen.

In diesem Betracht kann die Inquisition große Dienste leisten. Man braucht in Madrid nicht alt geworden zu sein, um sich der Geschichte eines abscheulichen Weibes zu erinnern, das unter der Larve einer heldenmütigen Frömmigkeit die abgefeimteste Gleißnerei verbergend, es dahin gebracht hatte, die ganze Hauptstadt zu verführen. Ein Mönch, der noch ein größerer Bösewicht war, als sie selbst, war ihr angeblicher Seelenführer und wirklicher Mitschuldiger. Sogar ein Bischof ward betrogen und die verbrecherische Geschicklichkeit dieser Frau ging so weit, daß sie unter dem Scheine einer Unpäßlichkeit, die sie nötigte, das Bett zu hüten, durch Vermittelung des irregeführten Prälaten vom Papste eine Bulle erhielt, wodurch sie ermächtigt ward, die heilige Hostie in ihrem Zimmer aufzubewahren; es ward nachgehends in zuverlässige Erfahrung gebracht, daß in dem nämlichen Zimmer der sündigste Umgang gepflogen wurde. Die Inquisition ward davon benachrichtigt und hatte nun hier die Veranlassung zu einem schönen auto-da-fe gegen beide Verbrecher, vornehmlich wider den gottlosen Geistlichen; dennoch konnte die Justiz auch hier die Güte nicht gänzlich unterdrük-ken. Die Inquisition ließ die Frau ohne Aufsehen verschwinden, strafte ihren Mitschuldigen, doch nicht mit dem Tode, und rettete den guten Ruf des so schändlich betrogenen Prälaten.

Auch hat Jedermann in Spanien die Geschichte zweier Geistlicher (der Gebrüder Questas) gekannt. Durch das Unglück, einem berühmten Günstling zu mißfallen, wurden sie der Inquisition überliefert, und unter eine Anklage gestellt, die von dem ganzen Gewicht eines scheinbar unbesiegbaren Einflusses unterstützt ward. Nichts ward vergessen, was nur erdenklich war, um beide Menschen ins Verderben zu stürzen; der Inquisitor von Valladolid aber entdeckte den angesponnenen Handel und blieb gegen alle Bestechungen und den Druck der Obrigkeit unerschütterlich. Er schöpfte Verdacht gegen die Zeugen, entlarvte sie, verschaffte sich neue und sprach die beiden Brüder frei. Die Sache ward im Wege der Berufung an das Obertribunal der Madrider Inquisition gebracht, der Großinquisitor kämpfte Mann gegen Mann mit dem Riesenkind der Gunst und bezwang es. Einer der Brüder, der gefangen war, erhielt seine Freiheit wieder, und der andere, so entflohen war, kehrte ruhig nach Haus zurück.

Als vorher der Großinquisitor Aveda die Inquisitionskerker besuchte, fand er dort einige ihm unbekannte Personen. Wer sind diese Menschen, fragte er? – Man antwortete ihm: Das sind Leute, die auf Befehl der Regierung wegen dieser und jener Ursachen verhaftet, und in diese Gefängnisse gebracht worden sind. – Alles dieses, erwiderte der Großinquisitor, geht die Religion nicht an, und ließ ihnen die Tore öffnen.

Diese Begebenheiten habe ich zufallig erfahren; tausend andere würden, wenn sie bekannt wären, ohne Zweifel eben so den glücklichen Einfluß der Inquisition bezeugen, indem sie zugleich ein Gericht der Billigkeit, ein Mittel der hohen Gerichtsbarkeit und Zensur ist. In der Tat, unter diesem dreifachen Gesichtspunkte muß sie betrachtet werden; denn bald schwächt sie die Streiche der Strafjustiz, die zuweilen zu hart sind und der Abstufungen zu wenige haben; bald setzt sie die Souveränität in den Stand, eine gewisse Art der Justiz, die sich in jedem Staate in irgendeiner Form findet, mit weniger Schwierigkeit als überall anderwärts zu üben; bald endlich, weit glücklicher als die Tribunale anderer Nationen, unterdrückt sie auf die heilsamste Weise für den Staat die Sittenlosigkeit, indem sie ihr droht, wenn sie zu frech wird, die Trennungslinie zwischen Sünde und Verbrechen auszulöschen.

Ich zweifle keineswegs, daß ein Tribunal dieser Art, nach Zeiten, Ort und Charakter der Nationen gemodelt, überall sehr nützlich wäre; daß es aber wenigstens den Spaniern große Dienste geleistet habe, wofür dieses edle Volk ewig dankbar sein muß, darüber wird Ihnen, wie ich hoffe, nach Lesung meines folgenden Briefes kein Zweifel übrig bleiben.

Moskau den 15./27 Juli 1815.

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Fussnoten:
[1] Voyage en Espagne, pendant les annees 1786 et 1787 par M. Joseph Townsend, recteur de Pewsey. Londres 1792. 2. Aufl., 3 Bde.
[2] Ort, wo man die zum Feuer verurteilten Verbrecher verbrennt; es ist gleichsam eine Brennstätte.
[3] Welch abscheuliches Volk!
[4] Dies betrifft eine berüchtigte Anklage, wegen welcher der berühmte Pitt sich genötigt fand, vor den Gerichtsschranken den Richtern die Wahrheit zu sagen, so wenig und so schlecht er dies vermochte.

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